Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers

Die seit 2007 geltende Regelung der steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen Steuerpflichtiger für ein häusliches Arbeitszimmer ist verfassungswidrig.
 
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht in der bisherigen Regelung einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 

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© www.ansgar-schlei.de – 14.11.2010
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